(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Uli Ehler Software Solutions, Inhaber Uli Ehler, Hauptstraße 54, 91257 Pegnitz, Deutschland (nachfolgend „Anbieter”) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde”) über die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten SaaS-Plattform. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung einer Cloud-basierten Software zur Verwaltung von Reservierungen, Mitarbeitern, Arbeitszeiten, Dienstplänen sowie eines Gutscheinsystems für Kletterparkbetriebe in Deutschland (nachfolgend „Plattform”).
(3) Der Anbieter ist nicht Verkäufer der über die Plattform vermittelten Gutscheine, sondern stellt lediglich die technische Infrastruktur sowie die Zahlungsabwicklung bereit. Vertragspartner des Gutschein-Käufers ist ausschließlich der jeweilige Kletterparkbetreiber.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(1) Die Darstellung der Plattform auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Mit der Registrierung auf der Plattform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot durch Freischaltung des Kundenkontos annimmt.
(2) Der Zugang zur Plattform wird nach Freischaltung zunächst im Rahmen eines kostenlosen Probemonats bereitgestellt. Die Regelungen zum Übergang in ein kostenpflichtiges Tarifmodell ergeben sich aus § 6 dieser AGB.
(3) Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Kundenkonten bei Verstößen gegen diese AGB zu sperren.
(4) Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Plattform ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine Cloud-basierte Softwarelösung als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzuschränken, sofern hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (insbesondere gesetzliche Änderungen, behördliche Anordnungen, technische Notwendigkeiten, Sicherheitsanforderungen oder die Einstellung von Drittanbieter-Schnittstellen) und die Kernfunktionalitäten der Plattform gemäß Absatz 1 hiervon nicht in ihrem wesentlichen Umfang betroffen sind. Wesentliche Leistungsänderungen wird der Anbieter dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform ankündigen. Im Falle einer wesentlichen Leistungseinschränkung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(3) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Monatsmittel an, gemessen am jeweiligen Kalendermonat. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, höhere Gewalt sowie Ausfälle, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen.
(4) Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit führen können, werden nach Möglichkeit in den Zeitraum von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr (MEZ/MESZ) gelegt und dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. In dringenden Fällen, insbesondere bei Sicherheitsvorfällen, kann eine Wartung auch ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine über die Plattform verwalteten Daten (insbesondere Mitarbeiterdaten, Reservierungsdaten) korrekt und vollständig zu pflegen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit sowie die Richtigkeit aller von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten.
(2) Der Kunde ist für die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten sowie für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften selbst verantwortlich. Die Plattform stellt lediglich ein technisches Hilfsmittel dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Prüfung oder Beratung.
(3) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen. Der Anbieter setzt technische Maßnahmen ein, um die Nutzung kompromittierter Passwörter zu verhindern.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für missbräuchliche, rechtswidrige oder betrügerische Zwecke zu nutzen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB verstößt, die Plattform missbräuchlich nutzt oder ein Sicherheitsrisiko besteht. Der Anbieter wird den Kunden über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich in Textform informieren.
(1) Beim Verkauf von Gutscheinen tritt ausschließlich der Kletterparkbetreiber als Verkäufer gegenüber dem Endkunden auf. Der Anbieter fungiert ausschließlich als technischer Dienstleister und Zahlungsabwickler.
(2) Für die Nutzung des Gutscheinsystems werden folgende Plattformgebühren erhoben:
Gebühren des Zahlungsdienstleisters (Paymentgebühren) werden zusätzlich und unverändert an den Kunden weitergereicht.
(3) Die Auszahlung der Gutscheinerlöse an den Kunden erfolgt monatlich zwischen dem 1. und 5. Werktag des Folgemonats. Chargebacks, Rückerstattungen sowie damit verbundene Gebühren werden mit der nächsten fälligen Auszahlung verrechnet. Die Verrechnung darf 50 % einer einzelnen Auszahlung nicht übersteigen; übersteigende Beträge werden mit den folgenden Auszahlungen verrechnet. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform über eingehende Chargebacks.
(4) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt eine Schlussabrechnung. Der Anbieter zahlt dem Kunden verbleibende Gutscheinerlöse nach Abzug offener Forderungen, Chargebacks und Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende aus.
(1) Es stehen folgende Tarifmodelle zur Verfügung:
Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(2) Der kostenlose Probemonat beginnt mit der Freischaltung des Kundenkontos. Nach Ablauf des Probemonats erfolgt die Abrechnung nach dem vom Kunden gewählten Tarif.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise für den FLEX-Tarif und den PRO-Tarif zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu; hierauf wird der Anbieter in der Ankündigung hinweisen.
(4)
(1) Rechnungen werden monatlich als PDF per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
(2) Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
(4) Für die erste Mahnung kann eine Mahnpauschale von 5,00 Euro, für die zweite Mahnung eine Mahnpauschale von 10,00 Euro erhoben werden. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionsumfang aufweist. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels und der Umstände seines Auftretens dem Anbieter zu melden.
(3) Im Falle eines Mangels ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, zunächst Nacherfüllung zu leisten. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch Bereitstellung einer mangelfrei funktionierenden neuen Version der Plattform erfolgen.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die monatliche Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Vergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 500,00 Euro.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundendaten, auf der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher oder steuerrechtlicher Vorschriften durch den Kunden oder auf Ausfällen von Drittanbietern (insbesondere Hosting- und Zahlungsdienstleister) beruhen, sofern den Anbieter hieran kein Verschulden trifft.
(7) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung seiner Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, die unter https://kletterpark.cloud/datenschutzerklaerung abrufbar ist.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Ohne Abschluss dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ist eine Nutzung der Plattform nicht zulässig.
(3) Der Kunde bleibt im Rahmen der Auftragsverarbeitung Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht und die Rechte betroffener Personen gewahrt werden.
(1) Sämtliche vom Kunden in die Plattform eingegebenen Daten verbleiben im Eigentum und in der Verfügungsgewalt des Kunden. Der Anbieter erwirbt an diesen Daten keine über die Vertragserfüllung hinausgehenden Rechte.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, nicht personenbezogene, anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zum Zwecke der Weiterentwicklung und Verbesserung der Plattform zu verwenden.
(1) Der Vertrag im FLEX-Tarif läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(2) Der Vertrag im PRO-Tarif hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Tarif kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Entgelte um mehr als 30 Tage in Verzug ist oder die Plattform in schwerwiegender Weise missbräuchlich nutzt.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen eine Exportmöglichkeit für seine Daten zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe auf die Infrastruktur von Drittanbietern, behördliche Anordnungen, Streiks sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgern.
(2) Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Pegnitz) vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die einschlägige gesetzliche Regelung.
(5) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.